Neben Bolo­gna machen vie­len Stu­den­ten in die­sen Tagen die Pläne eini­ger Lan­des­re­gie­run­gen zu schaf­fen, Stu­di­en­ge­büh­ren – euphe­mis­tisch auch als Stu­di­en­bei­träge eti­ket­tiert und kei­nes­falls mit Semes­ter­bei­trä­gen zu ver­wech­seln – einzuführen.

Wäh­rend es in NRW und Baden-Württemberg schon in den nächs­ten Wochen ernst wird und erste Gebüh­ren­be­scheide in stu­den­ti­schen Brief­käs­ten ein­tru­deln kön­nen, dreht sich die bun­des­deut­sche Dis­kus­sion immer noch um um die Geset­zes­vor­la­gen bzw. Beschlüsse an sich. Sind diese in der vor­lie­gen­den Form gerichts­fest oder gar ver­fas­sungs­wid­rig (Hessen)?

In den letz­ten Tagen legte Lud­wig Krontha­ler (Bun­des­rich­ter und ehe­ma­li­ger Kanz­ler der TU Mün­chen) ein neues juris­ti­sches Gut­ach­ten zum Thema vor. Der Gebüh­ren­be­für­wor­ter iden­ti­fi­ziert in den aktu­el­len Geset­zes­vor­la­gen vor allem zwei Schwach­stel­len, die mög­li­che Kla­gen von Stu­die­ren­den gegen die Gebüh­ren aus­sichts­reich erschei­nen lassen:

  1. Die Gebüh­ren wer­den – pau­schal von allen bei­trags­pflich­ti­gen Stu­die­ren­den – selbst abge­si­chert. Das funk­tio­niert so: Die Stu­den­ten zah­len einen Stu­di­en­bei­trag. Die­ser wird auf­ge­split­tet und ein Teil davon (in NRW 23 % !!!) fließt in einen sog. Aus­fall­si­che­rungs­fonds. Was macht die­ser Fonds? Er ver­si­chert Ban­ken und Dar­le­hens­ge­ber gegen das Risiko, wel­ches ihnen ent­steht, wenn sie Stu­die­ren­den einen Kre­dit gewäh­ren, damit diese Stu­di­en­ge­büh­ren zah­len kön­nen. Der Kre­dit­ge­ber bekommt sein Geld aus dem Fonds zurück, wenn der Stu­dent den Kre­dit nach dem Stu­dium nicht selbst zurück­zah­len kann. Das ist ver­fas­sungs­wid­rig, laut Kro­nen­thal, weil der Aus­fall­fonds von den Stu­die­ren­den über die Bei­träge selbst finan­ziert wird. Laut BVG habe aber der Staat dafür zu sor­gen, das ein Stu­dium sozi­al­ver­träg­lich zu absol­vie­ren ist. Lösung: Der Staat müsste selbst die Bürg­schaft für die Stu­die­ren­den über­neh­men, die zur Finan­zie­rung der Stu­di­en­ge­büh­ren auf einen Kre­dit ange­wie­sen sind.
  2. Zwei­ter Knack­punkt: Pro­ble­ma­tisch ist der Sach­ver­halt, dass alle Stu­die­ren­den pau­schal einen Bei­trag zah­len sol­len – unab­hän­gig von Studienrichtung/-gang und vom Bedarf der Uni bzw. von sehr kon­kre­ten Leis­tungs­ga­ran­tien. Zu deutsch: Die Stu­die­ren­den wis­sen nicht, wohin ihr Geld fließt bzw. was damit finan­ziert wird. Stu­die­rende bezah­len alle die glei­che Summe für unter­schied­lichste Ver­wen­dungs­zwe­cke an ver­schie­de­nen Fakultäten/Einrichtungen. Wo der Bedarf an Geld wie hoch ist, wo also Stu­die­rende mit ihren Gebüh­ren beson­ders zur ver­spro­che­nen Ver­bes­se­rung der Lehre bei­tra­gen, bleibt unklar. So bezahlt ein Stu­dent der Geis­tes­wis­sen­schaf­ten bspw. für zusätz­lich ange­schaffte Bücher in sei­ner Fach­bi­blio­thek, genauso wie er die neuen Geräte bei den Che­mi­ker mit­fi­nan­ziert, ohne das aller­dings trans­pa­rent nach­prü­fen zu kön­nen, schließ­lich gibt es eine pau­schale Beitragspflicht.

Das Gut­ach­ten geht – zumin­dest in den öffent­li­chen Dar­stel­lun­gen – immer noch vom bes­ten Fall aus, näm­lich, dass das Geld von den Lan­des­kas­sen auch direkt an die Uni­ver­si­tä­ten und in die Lehre zurück­fließt. Herr Krontha­ler selbst bestä­tigt in einem Inter­view unter­des­sen die schlimms­ten Befürch­tun­gen der Stu­die­ren­den: Das Geld soll/kann Lan­des­kas­sen sanie­ren und den gleich­zei­ti­gen Rück­zug der staat­li­chen Stel­len aus der Hoch­schul­fi­nan­zie­rung ver­schlei­ern bzw. legi­ti­mie­ren, wäh­ren die Stu­die­ren­den momen­tan keine recht­li­che Hand­habe gegen die­sen Miss­brauch der Gebüh­ren haben. Eine Zweck­bin­dung wird den Stu­den­ten zwar ver­spro­chen, fest­ge­schrie­ben ist sie jedoch nirgends.

Bit­ter aller­dings für die Stu­die­ren­den: Wird das Gesetz nach­ge­bes­sert, gäbe es wohl kein Vor­bei­kom­men mehr an Studiengebühren.

Bericht­er­stat­ter, u.a. :

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