Neben Bologna machen vielen Studenten in diesen Tagen die Pläne einiger Landesregierungen zu schaffen, Studiengebühren – euphemistisch auch als Studienbeiträge etikettiert und keinesfalls mit Semesterbeiträgen zu verwechseln – einzuführen.

Während es in NRW und Baden-Württemberg schon in den nächsten Wochen ernst wird und erste Gebührenbescheide in studentischen Briefkästen eintrudeln können, dreht sich die bundesdeutsche Diskussion immer noch um um die Gesetzesvorlagen bzw. Beschlüsse an sich. Sind diese in der vorliegenden Form gerichtsfest oder gar verfassungswidrig (Hessen)?

In den letzten Tagen legte Ludwig Kronthaler (Bundesrichter und ehemaliger Kanzler der TU München) ein neues juristisches Gutachten zum Thema vor. Der Gebührenbefürworter identifiziert in den aktuellen Gesetzesvorlagen vor allem zwei Schwachstellen, die mögliche Klagen von Studierenden gegen die Gebühren aussichtsreich erscheinen lassen:

  1. Die Gebühren werden – pauschal von allen beitragspflichtigen Studierenden – selbst abgesichert. Das funktioniert so: Die Studenten zahlen einen Studienbeitrag. Dieser wird aufgesplittet und ein Teil davon (in NRW 23 % !!!) fließt in einen sog. Ausfallsicherungsfonds. Was macht dieser Fonds? Er versichert Banken und Darlehensgeber gegen das Risiko, welches ihnen entsteht, wenn sie Studierenden einen Kredit gewähren, damit diese Studiengebühren zahlen können. Der Kreditgeber bekommt sein Geld aus dem Fonds zurück, wenn der Student den Kredit nach dem Studium nicht selbst zurückzahlen kann. Das ist verfassungswidrig, laut Kronenthal, weil der Ausfallfonds von den Studierenden über die Beiträge selbst finanziert wird. Laut BVG habe aber der Staat dafür zu sorgen, das ein Studium sozialverträglich zu absolvieren ist. Lösung: Der Staat müsste selbst die Bürgschaft für die Studierenden übernehmen, die zur Finanzierung der Studiengebühren auf einen Kredit angewiesen sind.
  2. Zweiter Knackpunkt: Problematisch ist der Sachverhalt, dass alle Studierenden pauschal einen Beitrag zahlen sollen – unabhängig von Studienrichtung/-gang und vom Bedarf der Uni bzw. von sehr konkreten Leistungsgarantien. Zu deutsch: Die Studierenden wissen nicht, wohin ihr Geld fließt bzw. was damit finanziert wird. Studierende bezahlen alle die gleiche Summe für unterschiedlichste Verwendungszwecke an verschiedenen Fakultäten/Einrichtungen. Wo der Bedarf an Geld wie hoch ist, wo also Studierende mit ihren Gebühren besonders zur versprochenen Verbesserung der Lehre beitragen, bleibt unklar. So bezahlt ein Student der Geisteswissenschaften bspw. für zusätzlich angeschaffte Bücher in seiner Fachbibliothek, genauso wie er die neuen Geräte bei den Chemiker mitfinanziert, ohne das allerdings transparent nachprüfen zu können, schließlich gibt es eine pauschale Beitragspflicht.

Das Gutachten geht – zumindest in den öffentlichen Darstellungen – immer noch vom besten Fall aus, nämlich, dass das Geld von den Landeskassen auch direkt an die Universitäten und in die Lehre zurückfließt. Herr Kronthaler selbst bestätigt in einem Interview unterdessen die schlimmsten Befürchtungen der Studierenden: Das Geld soll/kann Landeskassen sanieren und den gleichzeitigen Rückzug der staatlichen Stellen aus der Hochschulfinanzierung verschleiern bzw. legitimieren, währen die Studierenden momentan keine rechtliche Handhabe gegen diesen Missbrauch der Gebühren haben. Eine Zweckbindung wird den Studenten zwar versprochen, festgeschrieben ist sie jedoch nirgends.

Bitter allerdings für die Studierenden: Wird das Gesetz nachgebessert, gäbe es wohl kein Vorbeikommen mehr an Studiengebühren.

Berichterstatter, u.a. :

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