Nachdem vor drei Tagen ein Raunen ob der für Deutschland nicht zulässigen, bestätigungsfreien Version des beliebten WordPress-PlugIns Subscribe to comments durch die Blogosphäre ging, gibt es nun Dank des beherzten Engagements von Martin Spütz Abhilfe in Form eines angepassten PlugIns: Weiterentwickelt: Subscribe to comments.

Leider verzichtet „Subscribe to Comments“ auf das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, nachdem zunächst eine Bestätigung des Empfängers per E-Mail eingeholt werden muss. So soll sichergestellt werden, dass nur der Inhaber einer E-Mail-Adresse ein solches Abo beauftragen kann.

Quelle: Golem

Jan Tißler, Macher des geschätzten UPLOAD Magazin, hatte es mit einer Abmahnung erwischt: WordPress-Plugin „Subscribe to Comments“ als Abmahnproblem

Eigentlich ist das WordPress-Plugin „Subscribe to Comments“ eine tolle Sache: Ist es aktiviert, können Kommentarschreiber ein zusätzliches Häkchen setzen und schon werden sie über alle folgenden Kommentare per E-Mail informiert – bis sie es wieder abbestellen. Ich nutze diese Funktion selbst sehr gern und deshalb gab es sie auch hier bei UPLOAD. Leider ist sie mit deutschem Recht nicht hundertprozentig vereinbar und kann zu einer Abmahnung führen. Mir ist jetzt genau das passiert.

Kopflos-Blogger Thomas Meyer hat dem Update dann noch eine deutsche Sprachdatei spendiert: Subscribe-to-Comments arbeitet wieder.

Ein beispielhafter Akt der Großherzigkeit der OpenSource-Community!

Ich habe das PlugIn ins Blog integriert und hoffe, dass die einmalige Bestätigung der Emailadresse problemlos funktioniert. Bei technischen Hindernissen bitte ich um Nachricht oder einen Kommentar.

[via Perun]

Subscribe to Comments ist—bei Anerkennung aller Nützlichkeit—eigentlich „nur“ Symptombekämpfung für eine tiefergehende Nebenfolge der dezentralen Blogosphäre—aber dazu an anderer Stelle mehr: Herausforderung: Identitäts‑ & Inhaltsmanagement im Web 2.0.

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